Workshop AGBs
Teilnahmebedingungen für Workshops von Markus Mischek
§ 1 Geltungsbereich
1. Nachfolgende Bestimmungen regeln im gesamten Bereich verbindlich jede Form der persönlichen Teilnahme an Kursen, Schulungen und Events von Markus Mischek und sind als solches unmittelbarer Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Markus Mischek (nachfolgend „MM“ genannt) und den einzelnen Teilnehmern.
2. Teilnehmer in diesem Sinne sind alle Personen, die sich im Einvernehmen mit MM am Standort der Veranstaltung aufhalten.
§ 2 Teilnahme
1. Teilnahme sowie An- und Abreise erfolgen – soweit nichts anderes ausdrücklich zwischen den einzelnen Parteien geregelt ist – auf eigene Rechnung. Auslagen werden nicht erstattet.
2. Jeder Teilnehmer hat sich pünktlich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden.
3. Für die gesamte Dauer der Veranstaltung ist den Weisungen von MM, des von MM ernannten Kursleiters oder deren Erfüllungsgehilfen (Offiziellen) unbedingte Folge zu leisten.
§ 3 Anmeldung / Absage
1. Eine Anmeldung zur Veranstaltung hat ausschließlich schriftlich über das Buchungsformular zu erfolgen. Die Zahlung des Teilnahmepreises ist sofort fällig.
2. Bei Absage der Veranstaltung durch den Teilnehmer werden folgende Teilnahmebeträge erstattet:
-
Absage bis 30 Kalendertage vor Kursbeginn: 50%
-
Absage bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn: 30%
-
Absage bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn: 10%
Bei Absage innerhalb von 7 Kalendertagen vor Kursbeginn oder Nichterscheinen des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises
§ 4 Making Of Fotos/Videos
1. MM lässt vom Workshop als solche nach freiem Ermessen Video und/oder Fotomaterial anfertigen, auf dem auch die Teilnehmer zu sehen sein werden. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden.
§ 5 Haftung
1. MM übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während der Veranstaltung abhanden gekommene Gegenstände.
2. Für Sachschäden haftet MM nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von MM oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.
3. MM haftet grundsätzlich nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art, die dem Teilnehmer aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens anderer Teilnehmer entstehen. Im Übrigen haftet MM für durch einzelne Teilnehmer verursachte Schäden nur, soweit MM oder dessen Erfüllungsgehilfen ein selbständiges Mitverschulden zur Last fällt. MM haftet insbesondere nicht als bloßer Zustandsstörer, Zweckveranlasser oder aus dem Haftungsgedanken der Verantwortlichkeit für Räume. Da die Veranstaltungen darauf ausgelegt sind, mit einer unbestimmten Vielzahl wechselnder Teilnehmer zusammenzuarbeiten, kommt auch die Annahme eines MM zur Last fallenden Auswahlverschuldens regelmäßig nicht in Betracht.
4. MM übernimmt keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der einzelnen Teilnehmer und haftet insbesondere nicht für die fachliche oder charakterliche Eignung derselben.
5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
§ 6 Verwarnung/Ausschluss
1. Den Weisungen von MM und/oder seinen Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer gegen Kursregeln oder Weisungen, kann er verwarnt und im Wiederholungsfall von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
2. MM behält sich vor, Teilnehmer bei fortgesetztem oder besonders gröblichem Verstoß ohne vorherige Verwarnung von dem Kurs auszuschließen.
3. Ausgeschlossene Teilnehmer bleiben zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.
§ 7 Ausfall der Veranstaltung
Bei Ausfall der Veranstaltung (wegen Krankheit des Schulungsleiters oder Unterbelegung der Schulung) bekommen die Teilnehmer die bezahlten Teilnahmebeiträge unverzüglich erstattet. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf weitergehende Erstattung. Bei Ausfall durch Unterbelegung kann die bereits bezahlte Teilnahme-Gebühr wahlweise auf einem späteren Kurs umgebucht werden oder wird ebenfalls unverzüglich erstattet.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Abweichende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Individualvereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie mit einem Organ von MM ausdrücklich vereinbart wurden. Offizielle sind zur Vereinbarung abweichender Bedingungen nicht berechtigt.
2. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. die Parteien verpflichten sich für diesen Fall zur Aufnahme einer zweckent sprechenden, wirksamen Ersatzregelung.
3. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem jeweiligen Event- Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist München.